ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände: Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ enthält den aktuellen Stand der Technik zu Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maßnahmen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Maßnahmen gegen Brände einhält.
Die App des BVFA hilft Ihnen bei der Ermittlung der Grundausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern sowie bei der Ermittlung weiterer Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung.